Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland (BupriS) begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 10. Mai, dass eine Spielbankkonzession unverkäuflich ist und von der Aufsichtsbehörde auch im Insolvenzfall eingezogen werden kann. Zugleich fordert der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland (BupriS) das Land Sachsen-Anhalt auf, die Konzession für die Spielbanken in Halle und Magdeburg neu auszuschreiben und bei der Auswahl des künftigen Betreibers dessen Seriosität sorgfältig zu prüfen.
„Die Ende 2009 getroffene Entscheidung des Landes Sachsen-Anhalt zur Privatisierung war ein notwendiger Schritt für die Standortsicherung der Spielbanken. Das reicht aber nicht“, sagte Martin Reeckmann, geschäftsführender Vorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken, am Mittwoch in Berlin. „Voraussetzung für einen erfolgreichen Spielbankbetrieb ist, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen, dass der Betreiber das notwendige Know-how hat und dass er höchste Seriosität aufweist.“
Der 2009 ausgewählte Betreiber hatte vom Spielbankbetrieb und seinen Rahmenbedingungen wenige Fachkenntnisse und anscheinend illusorische Pläne von einem Freizeitpark in Vockerode mit einer weiteren Spielbank. „Dass diese Luftnummer scheitert, war absehbar“, so der langjährige Glücksspielexperte Martin Reeckmann. Er empfahl dem Land Sachsen-Anhalt, sich bei der fälligen neuen Konzessionsausschreibung auf Bewerber zu konzentrieren, die mehr vom dem in Deutschland streng regulierten Spielbankgeschäft verstehen und realistische Konzepte umsetzen können.
Die Spielbanken Sachsen-Anhalt waren ursprünglich in staatlicher Trägerschaft und wurden vom Land nach massiven Umsatzrückgängen im Dezember 2009 an eine auf Zypern ansässige Unternehmensgruppe verkauft. Mit dem Erwerb sollte auf dem ehemaligen Kraftwerksgelände Vockerode ein Vergnügungsviertel aufgebaut und ein dreistelliger Millionenbetrag investiert werden. Daraus wurde nichts. Die Spielbanken in Magdeburg, Halle und Wernigerode wurden im Mai 2011 von der im Spielbankgeschäft unerfahrenen zypriotischen Unternehmensgruppe geschlossen und im Juni 2011 an einen deutsch-türkischen Investor weitergereicht. Ebenfalls im Juni 2011 wurde zunächst das vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet. Im Januar 2012 widerrief das Innenministerium in Magdeburg die Spielbankkonzession; im Februar wurde schließlich der Insolvenzverwalter bestellt.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 10. Mai 2012 entschieden, dass eine Spielbankkonzession im Fall der Insolvenz der Spielbank nicht zur Insolvenzmasse gehört. Vielmehr bleibt die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in vollem Umfang befugt, bei Insolvenz der Spielbank die Betriebserlaubnis zu widerrufen. Der Widerruf der Betriebserlaubnis für die Spielbanken in Sachsen-Anhalt war daher rechtmäßig.
Die Spielbanken Sachsen-Anhalt gehören keinem deutschen Spielbankenverband an, auch nicht dem Bundesverband privater Spielbanken (BupriS).