Spielbankabgaben

Die Spielbanken sind wirtschaftlich geführte Unternehmen, deren Betriebsaufwendungen aus den Umsätzen gedeckt werden müssen. Zu den Kosten gehören auch die Spielbank-abgaben, da diese nicht an das Betriebsergebnis (Saldo aus Umsätzen und Aufwend-ungen), sondern an den Umsatz anknüpfen. Zugleich sind die Steuersätze sehr hoch. Deshalb leisten Spielbanken einen weit überdurchschnittlichen Beitrag zu unserem Gemeinwesen, da die Spielbankabgaben den Umfang einer gewöhnlichen Unterneh-mensbesteuerung deutlich übersteigen. In der Summe entspricht die steuerliche Belastung von Spielbanken etwa dem Doppelten normaler Unternehmensbesteuerung.

Die Spielbankabgabe wird in den Spielbankgesetzen der Bundesländer geregelt. Sie ist als besondere Steuer erforderlich, weil insbesondere im Klassischen Spiel der Umsatz nicht ermittelt werden kann. Bemessungsgrundlage ist deshalb der Bruttospielertrag, der im Wesentlichen die Differenz zwischen Spielereinsätzen und Spielergewinnen darstellt. Auf diese Bemessungsgrundlage werden hohe Abgabensätze von bis zu 80 Prozent an die Bundesländer abgeführt; in einigen Ländern kommen noch Sonderabgaben bzw. Konzessionsabgaben und Tronc-Abgaben hinzu. Im Durchschnitt führen die Spielbanken von ihren Bruttospielerträgen rund 60 Prozent an den Fiskus ab! Diese hohe Abgaben-leistung wird von keinem anderem Wirtschaftszweig erbracht.

Wegen der hohen Spielbankabgabe sind Spielbanken – mit Ausnahme der Umsatzsteuer – von allen anderen Steuern befreit. Dennoch liegt die Abgabenbelastung etwa in doppelter Höhe wie bei normaler Unternehmensbesteuerung, da bei der Ermittlung der Spielbank-abgabe die Betriebskosten nicht berücksichtigt werden und die Abgabesätze sehr hoch sind.

Die Spielbanken in Deutschland zahlen jährlich regelmäßig hohe dreistellige Millionen-beträge Steuern an den Fiskus. Dieser Betrag übersteigt die durch Glücksspiele der Spielbanken verursachten sozialen Kosten um ein Mehrfaches.

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