Spielbankabgaben
Die privaten Spielbanken sind wirtschaftlich geführte Unternehmen, deren Betriebsaufwendungen aus den Umsätzen gedeckt werden müssen. Zu den Kosten gehören auch die Spielbankabgaben, da diese nicht an das Betriebsergebnis (Saldo aus Umsätzen und Aufwendungen), sondern an den Umsatz anknüpfen. Zugleich sind die Steuersätze sehr hoch. Deshalb leisten Spielbanken einen weit überdurchschnittlichen Beitrag zu unserem Gemeinwesen, da die Spielbankabgaben den Umfang einer gewöhnlichen Unternehmensbesteuerung deutlich übersteigen. In der Summe entspricht die steuerliche Belastung von Spielbanken etwa dem Doppelten normaler Unternehmensbesteuerung.
Die Spielbankabgabe wird in den Spielbankgesetzen der Bundesländer geregelt. Sie ist als besondere Steuer erforderlich, weil insbesondere im Klassischen Spiel der Umsatz nicht ermittelt werden kann. Bemessungsgrundlage ist deshalb der Bruttospielertrag, der im Wesentlichen die Differenz zwischen Spielereinsätzen und Spielergewinnen darstellt. Auf diese Bemessungsgrundlage werden hohe Abgabensätze von bis zu 80 Prozent an die Bundesländer abgeführt; in einigen Ländern kommen noch Sonderabgaben bzw. Konzessionsabgaben und Tronc-Abgaben hinzu.
Wegen der hohen Spielbankabgabe sind Spielbanken – mit Ausnahme der Umsatzsteuer – von allen anderen Steuern befreit. Dennoch liegt die Abgabenbelastung etwa in doppelter Höhe wie bei normaler Unternehmensbesteuerung, da bei der Ermittlung der Spielbankabgabe die Betriebskosten nicht berücksichtigt werden und die Abgabesätze sehr hoch sind. Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der die Gewinne aus dem Betrieb von Spielbanken weitgehend abzuschöpfen sind und dem Spielbankunternehmer nur ein angemessener Gewinn verbleiben soll.
Die privaten Spielbanken in Deutschland haben 2010 insgesamt über 140 Millionen € Steuern an den Fiskus gezahlt.
