Spielerschutz

Spielerschutz steht im Zentrum der Tätigkeit staatlich konzessionierter Spielbanken. Von allen Glücksspielformen bieten Spielbanken ihren Gästen die Glücksspiele mit den besten Ausschüttungsquoten und Gewinnchancen – das ist fair und kundenfreundlich. Spielerschutz geht aber weit darüber hinaus und umfasst auch die Gewährleistung eines manipulationsfreien Spielbetriebs und einer wirksamen Vorbeugung gegen Glücksspielsucht.

In den staatlich konzessionierten Spielbanken kann jeder sicher sein,

  • dass das spieltechnische Personal auf seine Zuverlässigkeit überprüft und für alle Belange des Spielbetriebes ausgebildet ist,
  • dass das spieltechnische Material den Anforderungen an die Spielregeln entspricht und
  • das ausschließlich der Zufall über den Spielausgang entscheidet.

Staatlich konzessionierte Spielbanken sichern durch interne und externe Prüfer den einwandfreien Spielablauf – und unterstützen die Behörden aktiv bei ihrer Aufsichtstätigkeit.

Glücksspielsucht ist in staatlich konzessionierten Spielbanken ein Thema – und das nicht erst seit dem Glücksspielstaatsvertrag. Seit jeher bieten private Spielbanken ihren Gästen die Möglichkeit der Selbstsperre an – und leisten damit seit vielen Jahrzehnten einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Glücksspielsucht. Das von den staatlich konzessionierten Spielbanken seit Jahrzehnten unterhaltene übergreifende Sperrsystem ist vom Gesetzgeber im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) adaptiert und auf staatliche Lotterieanbieter ausgedehnt worden. Ein besseres Gütesiegel für das Sperrsystem der staatlich konzessionierten Spielbanken ist kaum denkbar.

Spielbanken in privater Trägerschaft haben mit ihren Sozialkonzepten zur Spielsuchtprävention Maßstäbe gesetzt – und das bereits zu einer Zeit, als von gesetzlichen Verpflichtungen zur Unterhaltung von Sozialkonzepten noch keine Rede war. Die staatlich konzessionierten Spielbanken in privater Trägerschaft haben seit Anfang 2008 über 5 Millionen Euro für den Spielerschutz aufgewendet – und damit die Erstellung, Fortschreibung und wissenschaftliche Begleitung ihrer Sozialkonzepte ebenso finanziert wie die laufende Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Anschaffung erforderlicher Hilfsmittel.

Das von privaten Spielbanken entwickelte und seit Jahren praktizierte Instrument des Sozialkonzepts ist vom Gesetzgeber im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) übernommen und auf staatliche Lotterieanbieter ausgedehnt worden.

Die privaten Spielbanken bleiben auch weiterhin Trendsetter beim Thema Spielerschutz.

Print Friendly

Autor:
Datum: Mittwoch, 23. Februar 2011 9:35
Trackback: Trackback-URL Themengebiet:

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Kommentare und Pings geschlossen.

Keine weiteren Kommentare möglich.