Spielerschutz

Spielerschutz steht im Zentrum der Tätigkeit staatlich konzessionierter Spielbanken. Von allen Glücksspielformen bieten Spielbanken ihren Gästen die Glücksspiele mit den besten Ausschüttungsquoten und Gewinnchancen – das ist fair und kundenfreundlich. Spielerschutz geht aber weit darüber hinaus und umfasst auch die Gewährleistung eines manipulationsfreien Spielbetriebs und einer wirksamen Vorbeugung gegen Glücksspielsucht.

In den staatlich konzessionierten Spielbanken kann jeder sicher sein,

  • dass das spieltechnische Personal auf seine Zuverlässigkeit überprüft und für alle Belange des Spielbetriebes ausgebildet ist,
  • dass das spieltechnische Material den Anforderungen an die Spielregeln entspricht und
  • das ausschließlich der Zufall über den Spielausgang entscheidet.

Staatlich konzessionierte Spielbanken sichern durch interne und externe Prüfer den einwandfreien Spielablauf – und unterstützen die Behörden aktiv bei ihrer Aufsichts-tätigkeit.

Glücksspielsucht ist in staatlich konzessionierten Spielbanken ein Thema – und das nicht erst seit dem Glücksspielstaatsvertrag. Seit jeher bieten Spielbanken ihren Gästen die Möglichkeit der Selbstsperre an – und leisten damit seit vielen Jahrzehnten einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Glücksspielsucht. Das von den staatlich konzessionierten Spielbanken seit Jahrzehnten unterhaltene übergreifende Sperrsystem ist vom Gesetzgeber im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) aufgegriffen und auf staatliche Lotterieanbieter ausgedehnt worden. Ein besseres Gütesiegel für das Sperrsystem der staatlich konzessionierten Spielbanken ist kaum denkbar. Die dem Bundesverband deutscher Spielbanken angehörenden Spielbanken haben zum Schutz von Spielern seit 2009 mehr als 6.000 Spielersperren nach § 8 GlüStV angeordnet. Ende 2013 enthielt das Zentrale Sperrsystem der Deutschen Spielbanken (ZSDS) bereits über 27.000 Sperrdatensätze.

Spielbanken haben mit ihren Sozialkonzepten zur Spielsuchtprävention Maßstäbe gesetzt – und das bereits zu einer Zeit, als von gesetzlichen Verpflichtungen zur Unterhaltung von Sozialkonzepten noch keine Rede war. Die staatlich konzessionierten Spielbanken wenden erhebliche Beträge für den Spielerschutz auf – und damit für die Erstellung, Fortschreibung und wissenschaftliche Begleitung ihrer Sozialkonzepte ebenso wie für die laufende Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Anschaffung erforderlicher Hilfsmittel. Das von Spielbanken entwickelte und seit Jahren praktizierte Instrument des Sozialkonzepts ist vom Gesetzgeber im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) übernommen und auf staatliche Lotterieanbieter und Spielhallen ausgedehnt worden.

Die Spielbanken bleiben auch weiterhin Vorreiter beim Thema Spielerschutz – wie z.B. das YellowPaper „Glücksspiel und Verbraucherschutz“ von EurActiv gezeigt hat.

 

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