Spielbankrecht

Spielbanken bieten nur an wenigen ausgesuchten Standorten und unter permanenter Aufsicht traditionelles Glücksspiel an. Die Spielbankgesetze sehen nur wenige Konzessionen zum Betreiben von Spielbanken vor. Außerdem werden die Spielbankkonzessionen mit umfangreichen Auflagen verbunden. Beides dient der Begrenzung und Kontrolle der Glücksspielangebote der Spielbanken. Deshalb gibt es in Deutschland nur 18 staatlich konzessionierte Spielbankunternehmen mit 66 Spielbankstandorten.

Das Spielbankenrecht besteht aus den Spielbankgesetzen, den Spielordnungen für die Spielbankstandorte, den umfangreichen Auflagenkatalogen in den Spielbankkonzessionen und seit 2008 dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Aus diesem Regelwerk der Länder ergibt sich ein mehrstufiges und anspruchsvolles Regulierungssystem:

  • Zunächst ist das Veranstalten von Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis unter Androhung von Strafe verboten (§ 284 StGB). Wie man zu einer Spielbankerlaubnis kommt, wird im Landesrecht geregelt.
  • Sofern überhaupt eine Konzession für die wenigen Standorte zu vergeben ist, müssen zahlreiche Voraussetzungen nachgewiesen werden:
    • Zuverlässigkeit der Betreiber
    • Gewährleistung eines sicheren und wirtschaftlichen Spielbetriebs
    • Gewährleistung der Spielbankabgaben
    • Hinterlegung von Sicherheiten
    • Gewährleistung des Jugendschutzes
    • Erstellung und Fortschreibung eines Sozialkonzeptes zur Prävention von Glücksspielsucht
    • Teilnahme am übergreifenden Sperrsystem der Spielbanken
    • Konzept zur Werbung unter Beachtung der Werbebeschränkungen
  • Selbst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, liegt die Konzessionserteilung im Ermessen der zuständigen Landesregierung.
  • Ist die Konzession erteilt und der Spielbetrieb eingerichtet, erfolgt eine laufende Überwachung durch das Innenministerium und während des Spielbetriebs in den Spielsälen durch Mitarbeiter der Finanzämter.

Kein anderes Glücksspielangebot in Deutschland kennt ein derart dichtes Kontrollsystem der Zulassung und Überwachung des Spielbetriebs. Alternativen zu diesem bewährten Konzessionssystem für Spielbanken sind

  • ein staatliches Monopol – hier fehlt es mitunter an der Anpassungsbereitschaft an Kundenwünsche und an wirtschaftlicher Effizienz,
  • oder eine unbegrenzte Marktfreigabe ohne qualitätssichernde Anforderungen an den Spielbetrieb – hier bleibt der Verbraucherschutz auf der Strecke.

Damit bildet das konsequente Konzessionssystem des Spielbankrechts die goldene Mitte: Hier sind Kundenorientierung und Spielerschutz kein Widerspruch, sondern bilden seit jeher eine Einheit, die das verantwortungsvolle Glücksspielangebot der staatlich konzessionierten Spielbanken prägt.

Kasinokapitalismus ist ein Mythos. Wenn die Banken so reguliert wären wie die Spielbanken, hätte es eine Finanzkrise nicht gegeben.

 

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