„Das Spielhallengesetz war ein Flop”, meint Gunnar Schupelius am 16. Mai 2013 in seiner Meckerecke in der Berliner B.Z. Nach Schupelius bestrafe das gerade zwei Jahre alte Berliner Spielhallengesetz die Falschen. Während man nämlich „ordentlich geführten und gut kontrollierten Spielhallen”, so Schupelius, das Wasser abgrabe, erreiche das wilde Aufstellen von Automaten neue Höhen. Schupelius sieht das Übel nicht in Spielhallen, sondern in Café-Casinos und der Spielbank Berlin.
Es steht außer Frage, dass das Land Berlin auch gegen die zunehmende Zahl der sogenannten Café-Casinos vorgehen muss, wo unter Ausnutzung von liberalen Vorschriften des gewerblichen Spielrechts (drei Geldgewinnspielgeräte pro Gaststätte) und Anhäufung von Cafés (vorgemacht von den Spielhallen mit ihren Mehrfachkonzessionen in einem Gebäude) die seit zwei Jahren strengen Vorschriften für Spielhallen umgangen werden. Außer Frage steht auch, dass es durchaus „ordentlich geführte„ Spielhallen gibt. Kontrollen finden allerdings – anders als in den wenigen Spielbanken – nur stichprobenartig statt und zeitigen dann betrübliche Ergebnisse, wie zuletzt eine Schwerpunktkontrolle im September 2012 unter Leitung des Berliner LKA gezeigt hat: bei den 104 kontrollierten Spielstätten, davon 39 Spielhallen, 7 Wettbüros und 58 Gaststätten, wurden massenweise Gesetzesverstöße festgestellt, nämlich 21 Straftaten sowie 390 Ordnungswidrigkeiten, davon 155 Verstöße gegen das Spielhallengesetz Berlin. Lediglich 7 von 104 kontrollierten Betrieben waren beanstandungsfrei. Das alles ist nachzulesen in der Antwort des Berliner Senats vom 2. Januar 2013 auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (Drucksache 17/11118 des Abgeordnetenhauses von Berlin).
Stattdessen glaubt Schupelius an den Spielgeräten in den Spielhallen „Personen- und Suchtkontrollen” zu erkennen, von denen die Praxis bislang noch nichts vernommen hat.
Weil Schupelius das noch nicht genug Unfug ist, wendet er sich der – aus seiner Sicht: staatlichen – Spielbank Berlin zu und fragt mit Blick auf 750 Automaten, „warum dort großzügigere Regeln gelten als für Spielhallen”. Abgesehen davon, dass die Spielbank Berlin kein staatliches Unternehmen ist, sondern seit 1975 in privater Trägerschaft betrieben wird, lassen sich großzügigere Regelungen für die Spielbank Berlin ebensowenig ausmachen wie Ausnahmen vom Spielhallengesetz: Für die Spielbank Berlin gilt das weitaus strengere Spielbankengesetz. Der Zutritt ist an nur fünf Standorten möglich nach Ausweiskontrolle und Abgleich mit der bundesweiten Sperrdatei, die Werbung ist bereits seit Jahren erheblich beschränkt, der Spielbetrieb wird laufend und online durch die Behörden überwacht und mit Steuern bedacht, bei denen jeder Spielhallenbetrieber lauthals eine Enteignung beklagen würde.
Übrigens wurde der 2008 im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Spielerschutz durch Sozialkonzepte von der Spielbank Berlin als erstem Glücksspielanbieter in Deutschland bereits 2001 eingeführt, erfunden hat das nicht der Gesetzgeber. An den fünf Standorten der Spielbank Berlin sind 750 Spielautomaten verfügbar, aber 5.398 Geldspielgeräte in 409 Spielhallenstandorten um die Ecke.
„Die Spielbank kontrolliert besser”, gibt Schupelius die Einschätzung von Politikern wieder. Genau so ist es. Das es Spielhallenbetreiber geben soll, die sich nach Ansicht von Schupelius „denselben strengen Kontrollen unterwerfen wie die Spielbank Berlin”, ist ein Märchen. Wer vom Propagandamaterial der Automatenwirtschaft abschreibt, blickt eben selten durch.