Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland (BupriS) rügt die „Vorschläge zur suchtpräventiven Regulierung von Spielbanken“ des Fachbeirats Glücksspielsucht vom 14.01.2011 als oberflächlich und wirklichkeitsfremd. Der für Verhältnisse des „Fachbeirats“ überdurchschnittliche Umfang von sechs Seiten vermag nicht darüber hinwegzutäuschen, dass der Text pauschal, fehlerhaft und widersprüchlich ist.
Konkrete Beispiele für angebliche Anreize der Spielbanken zur Beeinflussung des Glücksspielverhaltens problematischer und pathologischer Spieler sind dem Papier nicht zu entnehmen. Weshalb die Anzeige von Permanenzen überhaupt als Werbung zu werten sein könnte, bleibt das Geheimnis der Mitglieder des „Fachbeirats“.
Weder bestehen in Deutschland 80 Spielbanken (es sind 77 Standorte) noch kann von einer Expansion der Spielbanken die Rede sein. Kein konzessioniertes Glücksspielangebot in Deutschland ist an derart wenigen Standorten verfügbar wie die Produkte der Spielbanken. Überdies haben die Spielbanken in Deutschland seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages insgesamt 40,3 % des Bruttospielertrages und 29,1 % der Gäste verloren. Drei Spielbankstandorte wurden seit 2008 ersatzlos aufgegeben; weitere Schließungen werden aktuell diskutiert. Eine Expansion sieht anders aus. Dass der „Fachbeirat“ dennoch von einer Expansion redet, demaskiert sein Papier gleich zu Beginn als Agitprop.
Die einzelnen Vorschläge des „Fachbeirats“ gehen an der Realität vorbei und sind beispielhafter Ausdruck lebensfremder Überlegungen im Elfenbeinturm. Von den 23 Fußnoten, die dem Papier einen wissenschaftlichen Anstrich geben sollen, beziehen sich 21 auf Studien aus dem Ausland. Zur Übertragbarkeit dieser ausländischen Quellen auf Deutschland äußert sich der „Fachbeirat“ nicht. Dass die Spielbanken von zahlreichen internationalen Gästen aus dem Ausland aufgesucht werden, die ein internationalen Standards entsprechendes Spielbankangebot erwarten, kommt dem „Fachbeirat“ offenbar nicht in den Sinn.
Die Formulierungen in dem Papier sind teilweise von offener Polarisierung geprägt und lassen die Zurückhaltung und Objektivität vermissen, die von einem Beratergremium – als solches war der „Fachbeirat“ ausweislich des Glücksspielstaatsvertrages eigentlich gedacht – erwartet werden kann. Der „Fachbeirat“ ist für Spielbanken auch nicht zuständig. Er bestätigt dies indirekt mit seiner Forderung nach Einbeziehung von Spielbanken in seinen Zuständigkeitsbereich.
Eine ausführliche Stellungnahme des Bundesverbandes privater Spielbanken zu den sog. Empfehlungen des „Fachbeirats“ kann hier (PDF, 300 kb) eingesehen werden.