Internet

Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS) fordert die Öffnung des Internets für staatlich konzessionierte Spielbanken. Das im Glücksspielstaatsvertrag seit Anfang 2008 fixierte Verbot des Veranstaltens von Glücksspielen im Internet dient nicht dem Spielerschutz, sondern den zahlreichen Anbietern im Ausland, deren Angebote nach deutschem Recht nicht legal sind. Dort besteht gar kein oder jedenfalls kein gleichwertiger Schutz der Spieler vor dubiosen Anbieterpraktiken und vor den Gefahren der Glücksspielsucht. Und wenn von den im Ausland ansässigen Anbietern überhaupt öffentliche Abgaben geleistet werden, dann jedenfalls nicht in Deutschland. Anliegen der Ordnungspolitik des Glücksspielrechts in Deutschland war stets die Kanalisierung der Spielleidenschaft – geschuldet der Erkenntnis, dass Totalverbote zur Abwanderung in unkontrollierte Märkte führen. Mit dem ausnahmslosen Totalverbot des Veranstaltens von Glücksspielen im Internet hat der Gesetzgeber diesen bewährten Weg verlassen – und damit den Kontrollverlust im Internet in Kauf genommen, während die sozialen Folgekosten auf die öffentlichen Kassen in Deutschland voll durchschlagen.

Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS) fordert daher den Gesetzgeber auf, für das Internet auf den Weg zum konzessionierten Glücksspiel unter engen Auflagen zurückzufinden und damit einen bestmöglichen Spielerschutz auch im Internet zu ermöglichen.