Berlin, 17. Februar 2010. Spielhallen sind bevorzugte Objekte von Raubüberfällen. Das teilte der Bundesverband privater Spielbanken am Mittwoch in Berlin mit. Martin Reeckmann, geschäftsführender Vorstand, erklärte hierzu: „Die Statistik des Bundeskriminalamtes zeigt, dass Spielhallen zu den TOP 5 der Tatorte bei Raubdelikten gehören. Sie rangieren noch vor Geldinstituten und Geld- und Werttransporten. Während Raubüberfälle im Jahre 2008 insgesamt zurückgegangen sind, war bei Spielhallen eine Steigerung von 32 % zu beklagen.“
Er ergänzte: „Bekanntlich schafft Gelegenheit Diebe. Begünstigt werden die Überfälle nicht nur durch die massive Verbreitung von Spielhallen, sondern auch die mangelnde Zutrittskontrolle dieser Einrichtungen.“
Die betroffenen Spielhallen, die dem Gewerberecht unterliegen, sind nicht zu verwechseln mit den staatlich konzessionierten und streng beaufsichtigten Spielbanken, an denen auch Klassisches Glücksspiel wie Roulette und Poker angeboten wird. Während an den gut 80 staatlich konzessionierten Spielbanken in privater oder staatlicher Trägerschaft der Zutritt nur mit Ausweiskontrolle möglich ist, bestehen bei den über 12.000 Spielhallen in Deutschland keine nennenswerten Zutrittskontrollen.
Die Hälfte der Raubüberfälle auf Spielhallen erfolgt unter Einsatz von Schusswaffen. Zwei Drittel der Gewaltopfer waren Frauen. Betroffen waren auch Jugendliche, die sich in Spielhallen gar nicht aufhalten dürfen.
Martin Reeckmann warnte: „Es muss damit gerechnet werden, dass der aktuelle Spielhallenboom in Städten und Gemeinden nicht nur die Abwertung von Straßen und Wohnvierteln begünstigt, sondern auch der Eindämmung der Gewaltkriminalität entgegenwirkt.“
- In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2008 für die Bundesrepublik Deutschland, veröffentlicht vom Bundeskriminalamt, werden Spielhallen auf insgesamt 16 Seiten behandelt. Sämtliche Erwähnungen betreffen die Deliktgruppe Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer.
- In Deutschland wurden 2008 insgesamt 49.913 Straftaten der Deliktgruppe Raub erfasst. Bei den erfassten Tatorten ergibt sich folgende Reihenfolge:
- Straßen, Wege, Plätze 21.252
- Wohnungen 2.642
- Tankstellen 835
- Spielhallen 661
- Geldinstitute 298
- Taxifahrer 213
- Zechanschlussraub 186
- Geld- und Werttransporte 118
- In der Deliktgruppe sind die Fallzahlen in 2008 um 5,7 % zurückgegangen. Am Tatort Spielhalle sind die Fallzahlen jedoch um 32,2 % gestiegen.
- Die Hälfte (49,9 %) der Raubüberfälle auf Spielhallen erfolgte unter Einsatz einer Schusswaffe.
- Raubdelikte erfolgen per Definitionem unter Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung, weshalb auf der Opferseite auch Personenschäden zu beklagen sind. Bei Raubüberfällen auf Spielhallen waren
- 66,7 % der Opfer Frauen,
- 2 % der Opfer Jugendliche (die sich in Spielhallen nicht aufhalten dürfen).