Glücksspiele ganzheitlich regeln

„Glücksspielmonopol gekippt“ hieß es vielfach seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. September 2010. Indes hat ein Glücksspielmonopol in Deutschland gar nicht existiert. Gekippt ist denn auch kein Monopol, sondern der Irrtum über seine mögliche Rechtfertigung. Deshalb muss in Deutschland schon wieder eine Entscheidung über die Regulierung des Glücksspiels getroffen werden. Schon wieder deshalb, weil der Lotteriestaatsvertrag von 2004 bereits im März 2006 vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde. Und weil der als Reparaturmaßnahme ins Werk gesetzte Glücksspielstaatsvertrag von 2008 wiederum keine zwei Jahre später vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesverwaltungsgericht mit Maßstäben gemessen wurde, denen er kaum standhalten wird. Diese misslungene Gesetzgebung hat ihren Grund in einer anhaltenden Ignoranz gegenüber dem eigentlich selbstverständlichen Prinzip der Kohärenz. Was darunter zu verstehen ist, zeigt beispielhaft ein Blick in die Medizin: Dort spricht man von Herzkohärenz, wenn die Rhythmen von Atmung und Herzschlag und der Blutdruck optimal synchronisiert sind.

So gesehen ist die Glücksspielregulierung in Deutschland chronisch krank: Eher harmlose Lotterien und bestimmte Sportwetten sind einem staatlichen Monopol vorbehalten, während ein Sonderfall der Sportwette, die Pferdewetten, seit 1922 durch private Buchmacher angeboten wird. Das gewerbliche Automatenspiel an Geldgewinnspielgeräten in Spielhallen (12.300) und Gaststätten (60.000) unterliegt gar seit Jahrzehnten den Prinzipien der Gewerbefreiheit – von dort verzeichnen die Therapieeinrichtungen zur Behandlung von Spielsucht ihren größten Zulauf. Die wenigen Spielbanken in Deutschland (77) werden je nach Bundesland von staatlichen oder privaten Trägern betrieben. Historisch hat es in Deutschland ein staatliches Monopol nur für bestimmte Produkte des Lottoblocks gegeben, in dem die Lotterieunternehmen der Bundesländer versammelt sind.

Vor allem durch das allseits bekannte staatliche Lotto „6 aus 49“ wird die Glücksspielkultur in Deutschland geprägt: Nur zwei Ziehungen pro Woche und eine niedrige Ausschüttungsquote von 50 Prozent kennzeichnen ein Glücksspielprodukt, das vom sicherheitsorientierten deutschen Publikum in rund 24.000 Annahmestellen nachgefragt wird wie kein anderes Glücks­spiel – das Sparbuch lässt grüßen. Zur Verteidigung dieser kaum angreifbaren Sonderstellung wurden für Lotterien, Sportwetten und Spielbanken ein totales Internetverbot, massive Werbebeschränkungen und konkurrenzlose Anforderungen an den Spielerschutz eingeführt. Konkurrenzlos deshalb, weil etwa das Sperrsystem der Spielbanken und ihre Sozialkonzepte keine Entsprechung in Spielhallen und Gaststätten finden – und schon gar nicht im per Verbot ausgeblendeten Internet.

Das Resultat dieser grotesken Regulierung ist die massenhafte Abstimmung der Kunden mit den Füßen und per Mausklick: Während die Spielbanken seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 30 Prozent ihrer Gäste verloren haben, schießen Spielhallen wie Pilze aus dem Boden. Millionen Deutsche nutzen Kasino-Spiele, Poker und Sportwetten im Internet, finden aber kein einziges kontrolliertes inländisches Produkt vor. Der Gesetzgeber lässt die Verbraucher im Stich und guckt zu, wie die heranwachsende Generation ihre Medienkompetenz an ausländischen Angeboten erprobt und die von paternalistischer Überregulierung genervten Kunden in weniger streng beaufsichtigte Angebote ausweichen. Es wird nicht weniger gespielt, sondern weniger geschützt und besteuert.

Die Ministerpräsidenten und Parlamentarier der Länder sollten endlich die Realität zur Kenntnis nehmen: Menschen spielen gerne, auch um Geld. Über 99 Prozent aller Spielteilnehmer haben dieses Freizeitverhalten im Griff. Eine vernünftige Regulierung des Glücksspiels ermöglicht die Kanalisierung dieses Spielbedürfnisses in geordnete Bahnen, also in begrenzte und konzessionierte Angebote unter effizienter Aufsicht, ausgerichtet an den Belangen der Kanalisierung, der Betrugsbekämpfung und der Suchtprävention. Verbote sind keine Regulierung, sondern Akte der Hilflosigkeit. Synchronisierung der Schutzniveaus erreicht man durch Begrenzungen dort, wo sie fehlen, und Öffnungen dort, wo sie zur Kanalisierung unvermeidlich sind. Das Konzessionssystem für private und staatliche Spielbanken hat sich seit Jahrzehnten bewährt und steht beispielhaft für eine verantwortungsvolle Glücksspielregulierung – es ist Ausgangspunkt für eine umfassende Glücksspielregulierung in allen Bereichen.

Wird das Gleichgewicht wiedergefunden, stellt sich die erfreuliche Nebenfolge planbarer fiskalischer Erträge von selbst ein.