Spielerschutz

Die staatlich konzessionierten Spielbanken in privater Trägerschaft sind Wegbereiter des Spielerschutzes – und werden das auch bleiben. Allerdings sehen sich die staatlich konzessionierten Spielbanken bei ihren erheblichen Anstrengungen für den Spielerschutz allein gelassen, wenn der Gesetzgeber keine gleichwertigen verbindlichen Vorgaben für andere Glücksspielangebote regelt, die nachweislich weitverbreitet sind und mit großem Abstand das Hauptproblem der pathologischen Glücksspieler sind. Auf Grund der aktuell (Januar 2011) verfügbaren empirischen Untersuchungen zur Glücksspielsucht ist das Spiel an gewerblichen Geldspielautomaten mit weitem Abstand die gefährlichste Form des Glücksspiels. Alle Untersuchungen sind sich über die Reihenfolge der Bedeutung der verschiedenen Formen des Glücksspiels einig. Das Hauptproblem für pathologische Spieler sind die sog. Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und Gaststätten. Diese Form des Glücksspiels ist für mehr als die Hälfte der behandelten Patienten das alleinige oder das Hauptproblem ihrer Glücksspielsucht. Der Grund hierfür liegt in der weiten Verbreitung dieses Glücksspiels und der fehlenden Zugangskontrolle.

Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS) fordert daher den Gesetzgeber auf, das gewerbliche Spielrecht mit einem dem Gefährdungspotenzial dieser Glücksspielform entsprechenden Spielerschutz zu versehen.

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