Die Maßnahmen der Spielbanken zum Schutz vor Geldwäsche zeigen unverändert Wirkung. Das teilte der Bundesverband privater Spielbanken (BupriS) am Dienstag in Berlin mit. Die erfreulich niedrige Zahl von Verdachtsanzeigen an das Bundeskriminalamt entspricht dem hohen Schutzniveau der konzessionierten Spielbanken für Spielerschutz und gegen Missbrauch.
Wie die Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen beim Bundeskriminalamt in ihrem Jahresbericht 2008 mitgeteilt hat, sind dort im Jahr 2008 von den Spielbanken vier Anzeigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche eingegangen (2007: sieben Anzeigen; 2006: vier Anzeigen). Martin Reeckmann, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Spielbanken, sagte: „Die niedrige Zahl überrascht keineswegs, zeigt sie doch, dass deutsche Spielbanken als Ort zum Geldwaschen sehr unattraktiv sind. Eine realistische Chance zum Geldwaschen in Spielbanken besteht nicht, weil nur wenige Spielbankkonzessionen nach strenger Auswahl erteilt werden und Gäste nur nach Ausweiskontrolle Zutritt erhalten.“
Er fügte hinzu: „Die Gäste der privaten Spielbanken haben 2008 im Durchschnitt 96,96 Euro beim Spiel eingesetzt. Rechnet man die zum Tronc gegebenen Trinkgelder hinzu, erhöht sich der Aufwand der Spieler für die Spielteilnahme auf 113,94 Euro. Damit lassen sich nennenswerte Erträge aus kriminellen Machenschaften nicht waschen.“
Eine Vermischung von kriminell erzielten Summen mit legalen Spieleinsätzen und Bruttospielerträgen vermutet das Bundeskriminalamt aber bei Online-Glücksspielen im Internet. Dort können illegal erlangte Gelder als Wett- und Spieleinsätze deklariert und auf Konten von Online-Casinos transferiert werden.
„Bei den Spielbanken in Deutschland mit höchsten Anforderungen an die Erteilung einer Spielbankkonzession, strenger Aufsicht und lückenlosen Zutrittskontrollen ist das nicht möglich“, so Martin Reeckmann.
Die staatlich konzessionierten Spielbanken beobachten ihre Gäste aufmerksam – um bestmöglichen Service und Spielerschutz zu bieten, aber auch im Dienste der Geldwäschevorbeugung. Selbstverständlich werden die Spielbanken auch künftig nur in begründeten Einzelfällen die Daten ihrer Gäste an die Sicherheitsbehörden übermitteln.
Zugleich fordert der Bundesverband privater Spielbanken (BupriS) den Gesetzgeber auf, die Anwendung des Geldwäschegesetzes auf andere Glücksspielanbieter sicherzustellen. Glücksspielanbieter, deren Marktzutritt keiner gründlichen Prüfung unterliegt und deren Kunden nicht identifiziert werden, sind Einfallstore für Geldwäsche durch kriminelle oder terroristische Akteure.