Regierungen der 16 deutschen Bundesländer beschließen die Reform des Glücksspielstaatsvertrages

BupriS unterstützt die praktische Ausgestaltung des Vertrages

Am 12.03.2020 haben die Landesregierungen vertreten durch ihre Ministerpräsidenten den Entwurf des Vertrages zur Neuregulierung des Glücksspiels auf den Weg gebracht. Er wird zum 01.07.2021 auch das Onlinespiel in der Bundesrepublik zulassen.

„Als Bundesverband der privaten Spielbanken in Deutschland hatten wir eine Reihe von Vorschlägen gemacht, um dem Vertrag eine größere Praxisnähe – orientiert an dem Bedarf der Verbraucher und auf deren Schutz ausgerichtet – zu verleihen,“ führt Lutz Schenkel, Vorsitzender des Verbandes, aus. „Wir werden nun mit den zuständigen Landesbehörden konstruktiv zusammenarbeiten, um den Glücksspielstaatsvertrag in eine anwendbare Rechtsform auf der Ebene der Länder zu gießen. Die Hauptaufgabe dabei ist, den Vertrag in diesem komplizierten Gesetzgebungsverfahren mit Leben zu füllen und damit eine sinnvolle und zukunftsfähige Grundlage für die praktische Neuordnung des Glücksspiels in Deutschland zu schaffen. Hierbei gilt es, zahlreiche praktische Fragen zu beantworten,“ so Schenkel weiter.

„Die Ausgestaltung des GlüStV in den Bundesländern ist die eigentliche Herausforderung, bei der wir den Verantwortlichen in den Länderverwaltungen mit unserer praktischen Erfahrung und unserem Know-how konstruktiv zur Seite stehen werden“, erläutert Lutz Schenkel.

Die deutschen Spielbanken stehen seit Jahrzehnten für ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Gästen und werden optimale Lösungen finden, um auch im Onlinebereich ein sicheres Spiel darzustellen. Hierzu gehören als originäre Spielangebote der Spielbanken die klassischen Casinospiele wie Roulette und Black Jack und das virtuelle Automatenspiel.

„Wir werden unseren Gästen auch unter den neuen Rahmenbedingungen ein sicherer und zuverlässiger Partner sein, der ein streng legales Angebot bereithalten wird,“ ergänzt Lutz Schenkel und weist abschließend daraufhin, dass ein Onlinespielangebot nicht über den Verband erstellt wird, sondern die Mitglieder selbstständig für ihr Unternehmen am Markt auftreten werden.

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