Glücksspiel-Konzession ist keine Baugenehmigung

Donnerstag, 8. März 2012 16:58

Die irren, die Schleswig-Holsteiner! Ein Bericht des Norddeutschen Rundfunks (NDR) brachte es ans Licht: das Innenministerium in Kiel vergleicht eine Lizenz zum Glücksspiel mit einer Baugenehmigung. Bekanntlich stürzen Bauwerke in Deutschland nur selten aus statischen Gründen ein. Ob der Vergleich mit einer Bauerlaubnis das Bild einer strengen Prüfungspraxis suggerieren sollte? Der Vergleich hinkt jedenfalls, denn im Baurecht gibt es eine Raumplanung, eine Flächennutzungsplanung und Bebauungspläne. Diese Planungen entscheiden über die Zuweisung von Flächen für die unterschiedlichen Nutzungsbedürfnisse in einer Gesellschaft. Gerade diese begrenzenden und kanalisierenden Steuerungsinstrumente fehlen dem Sondergesetz zur Liberalisierung des Glücksspiels in Schleswig-Holstein.

Ferner lägen laut stellvertretendem Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, 86 Lizenzanträge für Sportwetten und Internet-Kasino-Spiele vor. Tatsächlich wurden bisher jedoch nur sechs Anträge eingereicht! Die Vergabe funktioniert laut NDR-Bericht wie bei einer Baugenehmigung, wer die Unterlagen vollständig vorgelegt habe und überprüft wurde, bekomme seine Lizenz.

Nur sechs Lizenzanträge zeigen, dass dem größten Teil der Konzessions-Interessenten das Kieler Sondergesetz zum Glücksspiel nicht als Planungsgrundlage für ihre Unternehmensentscheidungen ausreicht. Nach der Wahl am 6. Mai werden in Kiel die Karten neu gemischt. Laut Umfragewerten scheint unklar, ob CDU oder SPD vorne liegen. Die FDP wird wohl aus dem Kieler Landtag ausscheiden. Wir werden also sehen, wer mit wem koaliert und ob gegebenenfalls die SPD ihre erklärte Absicht wahr macht, das unglückliche Sonder-Glücksspielgesetz zu kassieren.

Die in der Zwischenzeit erteilten Konzessionen könnten sich wie die vier Sportwett-Lizenzen aus der ehemaligen DDR entwickeln: Ein jahrelanger juristischer Streit um die Frage, welche inhaltliche, örtliche und zeitliche Reichweite diese Dokumente haben. Rechtssicherheit und ein kohärentes Glücksspielrecht werden so in Deutschland nicht erreicht.

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Thema: Online-Glücksspiel | Kommentare (0)