Der Bundesverband privater Spielbanken (BupriS) begrüßt die Ersten behördenübergreifenden Kontrollen zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels in der Bundeshauptstadt. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Kontrollen waren letzte Woche von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bekannt gegeben worden (PM der Senatsverwaltung für Inneres Nr. 23 vom 24.06.2011). Danach hatten mehrere Bundes- und Landesbehörden unter Leitung des Landeskriminalamts (LKA) Berlin ab dem 16. Mai vier Tage lang Schwerpunktkontrollen durchgeführt und insgesamt 167 Spielstätten in Berlin überprüft, darunter 126 Spielhallen und 24 Wettbüros. Nur an 35 Spielstätten gab es keine Beanstandungen.
„Einerseits ist das Ausmaß der festgestellten Gesetzesverstöße frappierend – immerhin wurden in fast 80 Prozent der Spielstätten teilweise gravierende Rechtsverstöße festgestellt“, so Martin Reeckmann, Vorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken. „Andererseits erzeugt die Schwerpunktaktion der Behörden Kontrolldruck und flankiert so den hohen Aufwand der staatlich konzessionierten und permanent kontrollierten Spielbanken beim Spielerschutz.“ Denn wenn sich Glücksspielangebote ungehemmt und ohne nachhaltige Aufsicht am Markt entfalten können, werden die Schutzmaßnahmen der laufend kontrollierten Spielbanken in Berlin entwertet, so Martin Reeckmann.
Wie die Berliner Senatsverwaltung mitgeteilt hat, wurden bei den Kontrollen in den Spielstätten 643 Personen überprüft. Gegen fünf überprüfte Personen lagen Haftbefehle vor. 1.415 Geldgewinnspielautomaten wurden überprüft. Es wurden 18 Straftaten (16-mal illegales Glücksspiel, 2 mal Betäubungsmittelgesetz) sowie 300 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Davon waren 86 Zuwiderhandlungen gegen die Spielverordnung, 132 gegen die Gewerbeordnung, 56 gegen das Nichtraucherschutzgesetz, 12 gegen das Jugendschutzgesetz und eine Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz. In drei Fällen wurden mit richterlicher Anordnung erhebliche illegale Einkünfte sichergestellt. Drei Spielstätten mussten teilweise bzw. zeitweilig geschlossen werden.
Diese Häufung von Gesetzesverstößen hat nach Ansicht des Bundesverbandes privater Spielbanken zwei wesentliche Ursachen: „Die Glücksspielangebote außerhalb der staatlich konzessionierten Spielbanken sind unzureichend geregelt. Vor allem aber folgt den Vorschriften kein spürbarer Kontrolldruck. Das Ergebnis dieser bisherigen Politik des Wegschauens tritt nun zutage, wenn endlich gezielt und mit gebündelten Kräften gegen den Wildwuchs im Glücksspielmarkt vorgegangen wird“, so Martin Reeckmann.
Dabei erwarten die privaten Spielbanken weitere Kontrollaktionen: „Wenn der Innensenat die Sonderaktion als Erste Kontrolle bezeichnet, stellt er weitere Schwerpunktkontrollen in Aussicht. Das ist hoffentlich ernst gemeint“, so der Vorsitzende des Bundesverbandes privater Spielbanken. Immerhin fand die Kontrollaktion zeitgleich mit dem Inkrafttreten des neuen Berliner Spielhallengesetzes statt, das deutliche Beschränkungen für Spielhallen regelt.
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