Die Spielbankkonzession der Spielbankgesellschaft Mecklenburg mbH & Co KG ist bis einschließlich zum 5. August 2013 befristet. Von der Möglichkeit einer Verlängerung um 5 Jahre mochten die Gesellschafter keinen Gebrauch machen, nachdem die verfehlte Abgabenregulierung (Besteuerung des Umsatzes statt des Betriebsergebnisses!) das Gesellschaftskapital aufzehrt und das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erkennen lässt, dass es die wirtschaftlichen Zusammenhänge verstanden hat.
Die Spielbanken in Warnemünde und Schwerin – am Sitz von Landesregierung und Landtag – wird es also also ab dem 6. August 2013 nicht mehr geben.
Ab dem 16. Mai 2014 werden auch die Spielbanken in Stralsund, Binz und Heringsdorf aus den gleichen Gründen ihren Betrieb einstellen. Mecklenburg-Vorpommern wird dann als einziges Bundesland keine Spielbanken vorweisen können.
Es ist nicht übertrieben, dies als Armutszeugnis staatlicher Regulierung zu bezeichnen.