Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder, hat kürzlich in einer Rede zur Eröffnung der Automatenmesse (IMA) 2012 in Düsseldorf zur geplanten Begrenzung der Spielhallen Stellung genommen, dabei einseitig Partei ergriffen für die Automatenwirtschaft und sich zugleich unsachlich über die staatlich konzessionierten Spielbanken geäußert.
Hierzu hat der Bundesverband privater Spielbanken mit dem nachstehenden Schreiben vom 1. Februar 2012 an Herrn Kauder Stellung genommen:
Sehr geehrter Herr Kauder,
aus Anlass Ihrer Rede auf der Messe der Automatenwirtschaft (IMA) 2012 in Düsseldorf möchten wir Ihnen unseren Berufsverband vorstellen: Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland vertritt die Interessen der staatlich konzessionierten Spielbanken in privater Trägerschaft. Die Existenz unserer Mitgliedsunternehmen, die etwa die Hälfte des Spielbankenmarktes in Deutschland abdecken, belegt anschaulich, dass entgegen Ihrer Darstellung von einem „staatlichen Spielbankenmonopol“ keine Rede sein kann.
Wir treten ein für eine strenge Regulierung des Glücksspiels in Deutschland, die durch klare Rechtsvorschriften und eine permanente Aufsicht die Verfügbarkeit von Glücksspielen begrenzt. Teil dieser strengen Regulierung ist auch der 2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag. Die Spielbanken in Deutschland haben seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 40 Prozent ihrer Umsätze und 30 Prozent ihrer Gäste eingebüßt – während die Ausbreitung von Spielhallen und die Umsätze der Automatenwirtschaft seit der 2006 wirksam gewordenen Deregulierung des gewerblichen Spielrechts des Bundes 2006 deutlich zugenommen haben. Diese Entwicklung haben wir in den vergangen Jahren mit sachlichen Gründen angemessen kommentiert, ohne uns – wie Teile Ihrer Zuhörer mit Blick auf die geplante Begrenzung von Spielhallen – zu unpassenden Begriffen wie „Hetzjagd“ gegen oder „Vernichtung“ einer Branche hinreißen zu lassen.
Wir nehmen mit Interesse zur Kenntnis, dass Sie vor Vertretern der Automatenwirtschaft sprechen – „als Vorsitzender eines Rechtsausschusses, in einer politischen Funktion, für die ich vom Bürger bezahlt werde“ – und dabei mit Blick auf die geplante Begrenzung von Spielhallen im Glücksspielstaatsvertrag 2012 behaupten,
- dass Verfassungsrecht gebrochen wird und der Staat das Recht beugt, um sich einen Vorteil zu verschaffen,
- dass der Staat Spielhallen unterdrückt und mit Spielbanken großzügig umgeht.
Es darf bezweifelt werden, dass diese eher fernliegenden Einschätzungen dem Mehrheitswillen der (steuerzahlenden) Bürger entsprechen. Vor allem ist Ihr Urteil nicht fundiert: Die inzwischen stattliche Zahl verfassungsgerichtlicher Entscheidungen zum Glücksspiel deutet auf das Gegenteil Ihrer Einschätzung hin, ebenso wie die Marktentwicklung (Wachstum der Spielhallen und Einbußen der Spielbanken). Gerne nehmen wir auch – in aller Kürze, da Ihre Meinung ja schon feststeht – Stellung zu Ihrer Frage, „warum man in Spielbanken ohne die Beschränkungen wie in Spielhallen dem Glücksspiel frönen darf“:
- Das Angebot der staatlich konzessionierten Spielbanken ist in Deutschland an derzeit 74 Standorten verfügbar – gegenüber 12.300 Spielhallen.
- Spielbanken sind nicht rund um die Uhr geöffnet.
- Der Zutritt zu Spielbanken erfolgt nach Ausweiskontrolle und Abgleich der Sperrdatenbank – mehr Spielerschutz geht nicht, anders als bei Spielhallen.
- Spielbanken zahlen Steuern (Spielbankabgaben) von bis zu 80 Prozent des Umsatzes – gegenüber normaler Unternehmensbesteuerung von Spielhallen zuzüglich einer bescheidenen Vergnügungssteuer.
Es wäre angesichts Ihrer Forderung, dass „das gleiche Recht auch für Spielhallen gelten muss“, eine interessante Frage, ob Ihr Publikum auf der Düsseldorfer Automatenmesse auch unter solchen Bedingungen, die der verantwortungsvollen Regulierung des Glücksspiels dienen, am Wettbewerb teilnehmen würde, anstatt von „Hetzjagd“, „Vernichtung“ und „Verfassungsbruch“ zu reden.
Freundliche Grüße
Martin Reeckmann
Geschäftsführender Vorstand