Als letztes der 16 Bundesländer novelliert Hamburg sein Spielbankengesetz, um den Hamburger Haushalt durch Anpassung der Spielbankbesteuerung an die Regelung der anderen Bundesländer zu entlasten. Hierzu will der Senat die Spielbankabgabe senken (von 70 auf 55 Prozent) und im Gegenzug die Sonderabgabe erhöhen (von 10 auf 25 bis 35 Prozent). Dies ergibt sich aus der Gesetzesvorlage des Hamburger Senats vom 17.12.2013 (Drucksache 20/10331).
Der Anpassungsbedarf ergibt sich durch das Finanzausgleichsgesetz, das unter anderem den Finanzausgleich zwischen den Ländern regelt. Nach diesem Gesetz fließen zwar die Spielbankabgabe, nicht aber die Sonderabgabe und die Troncabgabe in die Berechnung der Finanzkraft im Länderfinanzausgleich ein. Nachdem andere Länder den Spielbankabgabesatz deutlich gesenkt und die nicht in den Finanzausgleich fließenden Sonderabgaben entsprechend erhöht haben, ergibt sich für Hamburg eine unvorteilhafte Berechnung und damit eine Haushaltsbelastung zu Gunsten anderer Bundesländer. Dies will die Hansestadt mit der geplanten Änderung des Verhältnisses von Spielbank- zu Sonderabgaben ändern.
Allerdings hat der Hamburger Senat seine Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anpassung der Spielbankbesteuerung in seinem Gesetzesantrag nicht ausgeschöpft. Das zeigt ein vergleichender Blick auf die Regelung in Berlin, wo die Spielbankabgabe – ähnlich wie in vielen anderen Ländern – nur 30 bis 35 Prozent des Bruttospielertrages beträgt, ergänzt um eine Sonderabgabe von – so in Berlin – 10 bis 15 Prozent vom Bruttospielertrag und 85 bis 91 Prozent des verbleibenden Jahresergebnisses.
Die künftig gesenkte Spielbankabgabe wird unverändert auf den Bruttospielertrag erhoben, also wie gehabt ohne Berücksichtigung der Betriebskosten. Die Sonderabgabe wird demgegenüber – wie auch bei normaler Unternehmensbesteuerung – unter Berücksichtigung der Betriebskosten erhoben.
Die Abgabenbelastung für die Spielbank Hamburg – und korrespondierend die Steuereinnahme der Freien und Hansestadt Hamburg – wird damit künftig je nach Betriebsergebnis zwischen 55 und 90 Prozent des Bruttospielertrages betragen. Zugleich wird das Besteuerungsverfahren für die Spielbank und für das Land Hamburg berechenbarer.
Die vom Hamburger Automaten-Verband in einer Presseerklärung vom 7. Januar 2014 aufgestellte Behauptung, dass die Spielbank Hamburg vom Steuerzahler subventioniert werde, entbehrt daher – wie auch die anderen dortigen Behauptungen – jeder Grundlage. Die Spielbank Hamburg bleibt auch künftig ein relevanter Steuerzahler in der Hansestadt, während keine einzige Spielhalle eine auch nur annähernd so hohe Steuerbelastung tragen wird wie die Spielbank Hamburg.