Glücksspielstaatsvertrag: kein brauchbarer Vorschlag aus Kiel

Bundesverband privater Spielbanken lehnt Regulierungsvorschlag der CDU und FDP Schleswig-Holstein ab – Deregulierung gefährdet Spielerschutz

Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP in Schleswig-Holstein haben vergangenen Mittwoch einen Vorschlag für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder vorgestellt. Bereits im Herbst 2009 hatten die beiden Parteien in Kiel vereinbart, den geltenden Glücksspielstaatsvertrag nicht zu verlängern und die Spielbanken zu privatisieren.

Dazu erklärte Martin Reeckmann, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken, am Montag in Berlin: „Der jetzige Vorstoß aus Schleswig-Holstein kann von uns nicht unterstützt werden. Er stellt leider keine brauchbare Grundlage für Gespräche über die gebotene Anpassung des Glücksspielrechts dar.“

Er fügte hinzu: „Der Bundesverband privater Spielbanken hat bereits im Herbst 2009 nach Bekanntwerden der Pläne aus Kiel klargestellt, dass die unübersehbaren Schwächen und Nachteile des Glücksspielstaatsvertrages überwunden werden müssen und hierfür eine gesetzliche Neuregelung mit anspruchsvollem Konzessionsmodell und wirksamem Spielerschutz anzustreben ist. Dabei haben wir für die privaten Spielbanken allerdings auch deutlich gemacht, dass die Alternative zum Glücksspielstaatsvertrag nicht in einer uferlosen Öffnung des Glücksspielmarkts nach dem Prinzip der Gewerbefreiheit liegt, weil dies mit den Anforderungen an den Spielerschutz nicht vereinbar ist. Angezeigt ist vielmehr eine standort- und produktbezogene Begrenzung der Glücksspielangebote und eine effektive Aufsicht durch spezialisierte Behörden.

Der jetzt von der CDU und FDP in Schleswig-Holstein vorgelegte Entwurf sieht aber eine Begrenzung der Glücksspielangebote nicht vor, sondern läuft auf eine weitgehende Öffnung des Glücksspielmarktes hinaus. Hiervon würden insbesondere ausländische Anbieter profitieren, die Online-Kasinospiele und Wetten im Internet anbieten könnten, ohne eine Zulassung durch eine deutsche Behörde zu benötigen. Dadurch würden die erheblichen Anstrengungen der konzessionierten inländischen Glücksspielanbieter für den Spielerschutz konterkariert und zugleich Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet.“

Abschließend meinte Martin Reeckmann: „Der nun von CDU und FDP in Schleswig-Holstein vorgelegte Entwurf stellt auch die Zukunftsfähigkeit der Spielbanken in Schleswig-Holstein in Frage. Damit gefährden die Kieler Koalitionsparteien ein weiteres Ziel ihrer Koalitionsvereinbarung, nämlich die Privatisierung der Spielbanken.“

Zum Hintergrund:

Der Glücksspielstaatsvertrag ist von allen Bundesländern ratifiziert worden und am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Er tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft, es sei denn, die Ministerpräsidentenkonferenz beschließt mit mindestens 13 Stimmen seine Fortgeltung. Zuvor ist eine Evaluierung durchzuführen, deren Ergebnisse am 1. Januar 2011 vorliegen müssen. Hierzu wird aktuell ein strukturiertes Anhörungsverfahren durch die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz durchgeführt. Ziel des Glücksspielstaatsvertrages ist vor allem der Spielerschutz. Umstritten ist, ob die geltende Fassung des Glücksspielstaatsvertrages dieses Ziel fördert. Dies ist fraglich infolge der Verlagerung von Spieleinsätzen an Anbieter, die von dem Glücksspielstaatsvertrag nicht erfasst werden. Hierdurch werden beispielsweise die erheblichen Anstrengungen der konzessionierten Spielbanken beim Spielerschutz unterlaufen.

Der Bundesverband privater Spielbanken fordert deshalb ein anspruchsvolles Konzessionsmodell und wirksamen Spielerschutz bei der Regulierung aller Glücksspiele.

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